Bedingungen und Konditionen

  1. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN

1.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet:
1.1.1. dem Auftraggeber die notwendigen und genauen Informationen über die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, einschließlich der Preise für die Leistungen, zur Verfügung stellen.
1.1.2. den Auftraggeber spätestens an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Auftragnehmer von den Änderungen Kenntnis erlangt hat, über alle Änderungen in Bezug auf die Möglichkeit der Erbringung von Dienstleistungen informieren.
1.1.3. dem Auftraggeber die Möglichkeit der Erbringung der vom Auftraggeber im Buchungsantrag angegebenen Dienstleistungen schriftlich zu bestätigen oder den Auftraggeber durch Übersendung eines schriftlichen Angebots darüber zu informieren, dass die Erbringung der Dienstleistungen in der Art und Weise und innerhalb der Fristen, wie sie hierin festgelegt sind, unmöglich ist.
1.1.4 . Die rechtzeitige Erbringung der Dienstleistungen für die Urlauber in voller Übereinstimmung mit der Liste der Dienstleistungen und Verbrauchereigenschaften, die im Angebot angegeben sind, zu gewährleisten.
1.1.5. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eventuelle Streitigkeiten und Konflikte zwischen Urlaubern und Kunden im Land des vorübergehenden Aufenthalts zu lösen; falls erforderlich, Urlauber und Kunden bei der Lösung solcher Konflikte zu unterstützen.
1.1.6. Auf Verlangen des Kunden die Liefer- und Abnahmeerklärung auszustellen, vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung der Fristen für die Ausstellung einer solchen Erklärung.
1.1.7 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber zu gegebener Zeit die Reiseunterlagen oder das touristische Programm (falls zutreffend) per E-Mail zur Verfügung.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt,:
1.2.1. seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen, wobei er dem Auftraggeber gegenüber für die Handlungen der Dritten und für die Erfüllung dieses Dokuments haftet.
1.2.2. mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers die bestätigten Leistungen durch ähnliche oder höherwertige Leistungen zu ersetzen.
1.2.3. ohne vorherige Ankündigung Flugstrecken, Reisepläne oder Abflugzeiten zu ändern, wenn dies aufgrund der Witterung oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen, erforderlich ist. Im Falle von Flugänderungen ist der Reiseteilnehmer für die dadurch entstehenden Mehrkosten verantwortlich.
1.2.4 Die rechtzeitige Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Kunden.

1.3 Der Auftraggeber muss:
1.3.1. dem Auftragnehmer die in Artikel 2.1 vorgesehene Buchungsanfrage zukommen lassen.
1.3.2 Er überweist dem Auftragnehmer die Zahlung für die zur Ausführung angenommenen Leistungen in der hier festgelegten Weise und innerhalb der hier festgelegten Fristen.
1.3.3 Den Auftragnehmer zu gegebener Zeit über etwaige Änderungen der Buchung und/oder deren Stornierung, wie in diesem Dokument festgelegt, zu informieren.
1.3.4 Der Kunde muss uns innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung der Reisebedingungen über die Bestätigung der geänderten touristischen Leistungen oder über die Ablehnung dieser touristischen Leistungen informieren.
1.3.5 Informiert der Kunde die Urlauber über alle vom Auftragnehmer vorgenommenen Änderungen der Reisebedingungen, muss er dem Auftragnehmer die Bestätigung der geänderten touristischen Leistungen oder die Ablehnung dieser touristischen Leistungen mitteilen.
1.3.6 Vollständige und rechtzeitige Information der Reisenden über: die Reiseroute, die Unterbringungsmöglichkeiten und das Leistungsangebot, die Regeln für den Aufenthalt der Reisenden auf der Strecke, die Zeit und den Ort des Beginns und des Endes der Reise, die Bedingungen für die Unterbringung, die Verpflegung und die Transfers, die Ausflugsleistungen, die Reiseleiter oder die Verfügbarkeit einer Begleitperson.

1.4. Der Kunde hat das Recht auf:
1.4.1. Genaue Informationen über die Verbrauchseigenschaften der Leistungen des Auftragnehmers zu erhalten.
1.4.2. vom Auftragnehmer die Abgabe einer Liefer- und Abnahmeerklärung zu verlangen.

  1. BUCHUNGSVERFAHREN UND ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

2.1. Der Kunde muss dem Auftragnehmer per E-Mail eine schriftliche Buchungsanfrage mit folgenden Angaben übermitteln:

  • vollständige Reiseroute;
  • Datum der Leistungen;
  • Art des Hotelstandards und dessen Lage, Anzahl der zu buchenden Zimmer, Art der Zimmer und Art der Verpflegung;

2.2 Nach Erhalt der Buchungsanfrage des Auftraggebers teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, ob die in der Buchungsanfrage genannten Leistungen verfügbar sind oder nicht erbracht werden können. Können die in der Buchungsanfrage des Auftraggebers genannten Leistungen vom Auftragnehmer erbracht werden, übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über die Möglichkeit der Erbringung der Leistungen, einen Kostenvoranschlag mit Angabe des Preises für die im Kostenvoranschlag genannten Einzelleistungen sowie den Gesamtpreis der im “Buchungsangebot” enthaltenen Leistungen.

2.3 Der Kunde muss eine endgültige Buchungsannahme in schriftlicher Form übermitteln.

2.4 Mit der Annahme der Buchung erkennt der Kunde das Buchungsangebot und die darin enthaltenen Bedingungen als verbindlich an.

2.5 Wenn sich die Buchungsannahme in irgendeiner Weise ändert, einschließlich der Verfügbarkeit von Dienstleistungen, akzeptiert der Auftragnehmer sie als neuen Buchungsantrag.

2.6 Die vollständige Liste der Namen der Teilnehmer und – wenn Fähren in die Buchung eingeschlossen sind – die Geburtsdaten der Urlauber müssen dem Auftragnehmer in der Buchungsannahme mitgeteilt werden:

  • 45 Tage vor dem Abreisetermin für Reisen in Skandinavien, dem Baltikum und Polen;
  • 65 Tage vor dem Abreisetermin für Reisen in Island.

2.7 Erfolgt die Buchung nach den oben genannten Tagen, muss die vollständige Namensliste der Teilnehmer unverzüglich übermittelt werden.

2.8 Alle weiteren Buchungen erfolgen auf Anfrage.

2.9 Wenn der Kunde Dienstleistungen unter den Bedingungen “Garantierte Abreise” bucht, erklärt er sich mit den Bedingungen der garantierten Abreise als Buchungsangebot mit garantierter Abreise einverstanden.

2.10. Der Auftragnehmer schickt dem Kunden die Rechnung spätestens 50 Tage vor dem bestätigten Abreisedatum, je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Buchungsbestätigung.

2.11. Im Falle von Ad-hoc-Buchungen wird die Rechnung zum Zeitpunkt der Bestätigung des Gesamtbetrags der Teilnehmer an den Auftragnehmer geschickt.

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2.12. Der Auftragnehmer bucht keine Leistungen, bis der Auftraggeber sie in der Buchungsannahme endgültig bestätigt. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer keine Garantie für die Verfügbarkeit der in einem Buchungsangebot an den Kunden genannten Hotels oder anderen Dienstleistungen übernehmen kann. Alle Buchungen werden auf ausdrücklichen Wunsch vorgenommen.

2.13. Der Auftragnehmer bittet den Kunden, die Dienstleistungen so früh wie möglich zu buchen, vorzugsweise ein Jahr im Voraus.

2.14. Der Auftragnehmer stellt für alle angefragten Dienstleistungen Gutscheine aus, in denen die zu erbringenden Dienstleistungen eindeutig beschrieben sind. Wenn JACA VOYAGE, VIAGENS E EXPEDIÇÕES auf der Reise nicht vertreten ist, kann der Kunde die Angaben auf den Gutscheinen von JACA VOYAGE, VIAGENS E EXPEDIÇÕES nicht ändern.

2.15. Die Schriftform von Buchungsanfragen, Bestätigungen, Angeboten und Rechnungen gilt als gewahrt, sobald sie von den Parteien per E-Mail übermittelt wurden.

2.16. Wenn die Unterstützung bei der Erteilung von Einreisevisa (Erstellung von Einladungen für das Land des vorübergehenden Aufenthalts) erforderlich ist, muss der Kunde zusammen mit der Buchungsbestätigung folgende Informationen über die Reiseteilnehmer übermitteln: vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit.

2.17. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Verkauf weiterer Passagiere zu verweigern, wenn die Gruppe die Höchstgröße von 48 Personen erreicht hat. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber müssen sich bei Vertragsabschluss über die maximale Gruppengröße einigen. Die maximale Gruppengröße hängt von der Reiseroute und den Mobilitätseinschränkungen ab, da große Busse auf bestimmten Strecken in Skandinavien nicht zugelassen sind. Für die Bereitstellung eines großen Reisebusses kann ein Aufschlag erhoben werden.

2.18. Der Kunde wird gebeten, das Gepäck der Fahrgäste auf 1 Stück pro Person (maximal 20 kg) zu beschränken, um sicherzustellen, dass das Gesamtgewicht des Busses, einschließlich der Fahrgäste und des Gepäcks, innerhalb der gesetzlichen Grenzen gemäß den nordischen Gewichtsvorschriften liegt. Falls dem Auftraggeber Kosten entstehen, weil er von der empfohlenen Höchstgrenze abweicht, werden diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, einschließlich der Bearbeitungsgebühr des Auftragnehmers.

2.19. Der Auftraggeber sollte sich darüber im Klaren sein, dass Gästen, die einen Transfer benötigen, kein Frühstück vor der offiziellen Frühstückszeit der Hotels serviert wird. Für den Ausfall dieser Mahlzeit wird keine Ermäßigung gewährt.

2.20. Wenn der Kunde Passagiere hat, die mit frühen oder späten Flügen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ankommen/abreisen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eine “Nachtsteuer” zu berechnen. Die Kosten werden nach Erhalt der Flugdaten mitgeteilt.

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